Abrechnung Mit dem AnordnungModell
Seit Juli 2022 ist es möglich, die Psychotherapie über die Krankenpflegeversicherung (OKP) sprich direkt über die Grundversicherung ihrer Krankenkasse abzurechnen. Dazu benötigen Sie eine „Anordnung für psychologische Psychotherapie“. Bitte kümmern Sie sich um diese Anordnung vor Beginn der Psychotherapie, am besten bei Ihrem Hausarzt oder ihrer Psychiaterin. Auch PsychosomatikerInnen sind befugt, die psychologische Psychotherapie anzuordnen. Meine ZSR-Nr lautet S502031.
Im Verhinderungsfall melden Sie dies bitte spätestens 24h vor dem Termin, ansonsten wird Ihnen das Honorar verrechnet.
Private Verrechnung
170.- / 50min
Sie können die Kosten auch selbst tragen. Oder sie leiten die Rechnung ggf. an ihre Zusatzversicherung weiter, welche sich evt. an den Kosten beteiligt. Klären Sie den möglichen Anteil der Kostenübernahme mit ihrer Zusatzversicherung am besten vor Aufnahme der Psychotherapie.
Im Verhinderungsfall melden Sie dies bitte spätestens 24h vor dem Termin, ansonsten wird Ihnen das Honorar verrechnet.
Informationen zum Corona-Virus
Die Praxis bleibt geöffnet. Es ist wieder möglich, ohne Maske zu arbeiten.